So hatten sich
das Leonie Lehmann (56) nicht vorgestellt: 1.250 Euro monatlich will das Pflegeheim von ihr haben, in dem sie ihre Mutter (82) untergebracht hat. Anfangs sah das ganz anders aus. Denn als die alte Dame vor drei Jahren ihr Haus bei Darmstadt aufgeben und in ein Aschaffenburger Pflegeheim in der Nähe der Tochter ziehen musste, konnte sie die Pflege- und Heimkosten in Pfelgestufe I noch aus den Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sowie mit Hilfe ihrer Renteneinkünfte bestreiten. Da blieben zwar nur noch etwas mehr als 50 Euro Taschengeld übrig, aber sie war noch nicht auf finanzielle Unterstützung ihrer Tochter angewiesen. Das änderte sich, als sich der Gesundheitszustand verschlechterte uns sie schwerstpflegebedürftig nach Pflegestufe III wurde. Nunmehr muss Leonie Lehmann zahlen. Leonie Lehmann muss von ihrem Gehalt Monat für Monat einen beträchtlichen Teil für die Pflegekosten der Mutter ausbringen. Ihre eigene Altersvorsorge - Leonie Lehmann hatte eine private Rentenversicherung abgeschlossen - hat sie inzwischen auf Eis gelegt. Indirekt zahlt auch ihr Ehemann mit, der zwar nicht für seinen Schwiegermutter unterhaltspflichtig ist, jedoch über das gemeinsame Haushaltsbudget an den Pflegekosten beteiligt wird.So wie Frau Lehmann wird es in Zukunft immer mehr Menschen ergehen. Sie werden für den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen in deren viert
en und letzten Lebensabschnitt finanziell aufkommen müssen. Damit hat das Pflegedrama quasi zwei Dimensionen. Zum einen werden die über Jahrzehnte gebildeten Ersparnisse der Pflegebedürftigen abgesaugt und zum anderen das Vermögen der Angehörigen vernichtet. Betroffen sind vorallem Ehegatten und Kinder. Deren Altersvorsorgepläne werden zur Makulatur...Fazit:
OHNE PRIVATEABSICHERUNG GEHT ES NICHT!!!
Derzeit bieten fast alle Versicherungsanbieter am Deutschen Versicherungsmarkt Konzepte hierzu an.
Im folgenden Vergleich der derzeit drei wichtigsten Privaten Pflegezusatzversicherungen können Sie die jeweiligen Vor- und Nachteile sehr gut erkennen und für sich selbst eine Vorentscheidung fällen. Für ein ausführliche Beratung und Berechnung empfehlen wirIhnen ausdrücklich das persönliche Gespräch mit einem Fachmann.
Pflegekostenversicherung:
- Anbieter: Private Krankenversicherungen
- Prinzip: Erstattung der tatsächlich anfallenden Pflegekosten nach Abzug der Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bis zu einen festgelegten Höchstsatz.
- Wartezeit: meist 3 Jahre
- Karenzzeit: meist 3 Monate
- Beitragsanpassungen: wahrscheinlich
- Todesfallleistung: keine
- Kosten: gering
- Anbieter: Private Krankenversicherungen
- Prinzip: Zahlung eines vereinbarten Tagegeldes unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten zur freien Verfügung.
- Wartezeit: meist 3 Jahre
- Karenzzeit: meist 3 Monate
- Beitragsanpassungen: wahrscheinlich
- Todesfallleistung: keine
- Kosten: mittel
- Anbieter: Kapitallebensversicherung
- Prinzip: Zahlung einer monatlichen Rente unabhängig von den tatsächlichen Pflegekosten und Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung zur freien Verfügung.
- Wartezeit: keine
- Karenzzeit: keine
- Beitragsanpassungen: unwahrscheinlich
- Todesfallleistung: wählbar
- Kosten: mittel bis hoch
- Volkswohl Bund (9% Marktanteil)
- Generali (6,2%)
- Continentale (4,8%)
- Barmenia (3,4%)
- Axa (3%)
- Central (1,7%) und
- Fingro AG (1,4%)
Sehr gerne lernen wir Sie persönliche kennen und entwickeln mit Ihnen zusammen das passenden Pflegevorsorge Konzept für Ihren eigenen Bedarf.
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